Es ist die Pflicht des Staates, den Zugang der Bevölkerung zu den öffentlichen Grundleistungen Energieversorgung, Kommunikation, Wasserversorgung, Transport, Straßennetz, Häfen und Flughäfen zu fördern, zu erleichtern und zu regulieren; der Zugang dazu ist das unveräußerliche Recht der Beölkerung. Privatinvestitionen und deren Modalitäten sowie Konzessionen zur privatwirtschaftlichen Nutzung in diesem Bereich werden im Einzelfall per Gesetz geregelt.
Die Leistungen Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit sind elementare Aufgaben des Staates; er ist verpflichtet, sie ausnahmslos jedem zur Verfügung zu stellen, sie zu verbessern und auszuweiten. Die Einrichtungen und Infrastruktur der oben genannten Leistungen sind Eigentum des Staates und können unter keinen Umständen veräußert werden.
Für die schlecht gestellten Teile der Bevölkerung werden kostenlose medizinische Leistungen garantiert, wobei auf die Umsetzung der Mutter-Kind-Programme besonderer Wert gelegt wird. Die staatlichen Leistungen Gesundheit und Bildung müssen ausgeweitet und intensiviert werden. Das Recht auf die Eröffnung privater Dienste in den Bereichen Gesundheit und Bildung wird garantiert.
Es ist die Aufgabe des Staates, die Kontrolle der Qualität der Güter und der Dienstleistungen zu garantieren und die Spekulation mit und das Horten von Grundversorgungsgütern zu vermeiden.
(eigene Übersetzung)